Vorsorge - Die letzte Reise

Stirbt ein geliebter Mensch, stehen die Angehörigen oftmals vor schweren Entscheidungen und vielen offen Fragen:

  • Welche Wünsche oder Vorstellung hatte der Verstorbene?
  • Wollte er eine Erd- oder Feuerbestattung?
  • Wo und wie sollte die letzte Ruhestätte sein – auf einem Friedhof, im Wald, auf hoher See oder in der Natur?
  • Soll die Trauerfeier im großen oder lieber im kleinen Kreis stattfinden? Oder soll es gar eine anonyme Bestattung werden?
  • Und am allerwichtigsten: Machen wir alles richtig, passiert alles im Sinne des Verstorbenen?

Zu oft bleiben den trauernden Angehörigen wegen der Verantwortung für den letzten Weg des Verstorbenen nur wenig Zeit und Raum für ihre eigene Trauer, für den persönlichen Schmerz. Handeln Sie verantwortungsvoll und fürsorglich gegenüber Ihren Angehörigen und Freunden, indem Sie sich rechtzeitig um die eigene Bestattungsvorsorge kümmern. Denn zu einem eigenverantwortlich geführten Leben gehört auch die Beschäftigung mit dem eigenen Tod. Geben Sie dadurch Ihren Hinterbliebenen die nötige Freiheit, würdevoll trauern zu dürfen.

Wie verhalte ich mich bei Eintreten eines Trauerfalls?

Arzt oder Ärztin verständigen und einen Totenschein ausstellen lassen

Benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt oder wählen die 116117 damit der Leichenschauschein ausgestellt werden kann. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das Personal.

Sie benötigen den L-Schein für das Standesamt

  • Verwandte des Verstorbenen anrufen
  • enge Freunde des Verstorbenen anrufen
  • Absprache über weiteres Vorgehen

In der Regel können Sie bei dem Tod eines Angehörigen bei Ihrem Arbeitsgeber einige Tage Sonderurlaub einreichen

Die Sterbeurkunden müssen beim Standesamt am Sterbeort beantragt werden.

Halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • den vom Arzt ausgestellten Leichenschauschein
  • die Eheurkunde
  • beim Ableben des Partners zusätzlich die Sterbeurkunde
  • bei Scheidung: Eheurkunde und Scheidungsurteil
  • Personalausweis/Meldebescheinigung des Verstorbenen
  • Gehen Sie die Versicherungen des Verstorbenen durch und informieren Sie diese über den Sterbefall.
  • Eile ist geboten bei folgenden Versicherungen:
    • Lebensversicherung
    • Sterbegeldversicherung
    • Unfallversicherung
  • Termin mit Friedhofsverwaltung zur Trauerfeier besprechen
  • Grabkauf oder Verlängerung über die zuständige Gemeinde
  • Pfarrer oder Redner kontaktieren
  • Wird ein Orgelspieler oder eine Sängerin gewünscht?
  • Trauerfloristik bestellen
  • Trauerkaffee organisieren

Bei allen organisatorischen Dingen stehen wir Ihnen behilflich zur Seite!

  • Wenn der Verstorbene beschäftigt war, muss der Arbeitgeber über den Todesfall informiert werden.
  • Anfordern von Personalpapieren, Lohnsteuerkarten, Versicherungsnachweis der Rentenversicherung
  • Eventuelle Ansprüche geltend machen (z. B. Hinterbliebenenversorgung)
  • Wurde ein Testament hinterlassen, das nicht schon amtlich hinterlegt wurde, muss dies an das Nachlassgericht überreicht werden.
  • das Nachlassgericht ist das letzte zuständige Amtsgericht am Wohnort der verstorbenen Person

 Bitte schauen Sie, ob der Verstorbene eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung hat oder ob er bereits seine Beerdigung durch einen Bestatter geregelt hat.

Dazu benötigen Sie:

  • Versicherungsscheine über Lebens- oder Sterbegeldversicherung
  • Unfallversicherung
  • alle weiteren Versicherungen, die nur auf den Verstorbenen ausgestellt sind
  • Vereinsmitgliedschaft kündigen
  • Abonnements kündigen
  • Verträge kündigen/auflösen
  • Reisen oder Bestellungen stornieren
  • Bankkonten auflösen
  •  
  • War die verstorbene Person verheiratet, kann Witwen-/ Witwerrente beantragt werden. Dafür benötigt werden:
    • Heiratsurkunde
    • Sterbeurkunde
  • 3 Monate Anspruch auf höhere Witwen-/ Witwerrente (Sterbevierteljahr), danach normale Witwen-/ Witwerrente:
    • Antrag spätestens nach 30 Tagen nach dem Tod
  • Hat der Verstorbene anspruchsberechtigte Kinder, kann Waisenrente beantragt werden:
    • Geburtsurkunde der Kinder benötigt

Sie haben es in der Hand

Sie nehmen mit einer individuellen Bestattungsvorsorge nicht nur Ihren Angehörigen eine Last von den Schultern. Sie stellen auch sicher, dass Sie genau die Bestattung bekommen, die sie wollen. Sie legen den Rahmen für Ihre Bestattung nach Ihren eigenen Wünschen fest. So können Sie selbst bestimmen, ob Sie lieber beerdigt oder verbrannt werden wollen, ob Ihre Asche zum Beispiel auf einer Schweizer Alpenwiese verstreut werden soll oder welche Musik bei Ihrer Trauerfeier erklingen soll…

So entlasten Sie die Hinterbliebenen

Durch eine zuverlässige Bestattungsvorsorge regeln Sie durch eine frühzeitig finanzielle Absicherung auch die wirtschaftliche Seite im Trauerfall. Sie verhindern einen Zugriff Dritter (Erben, Vormünder, Sozialämter o.ä.) auf den für Ihre Bestattung vorgesehenen Betrag und belasten die Hinterbliebenen nicht mit den Kosten einer Bestattung.

Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Bestattungsvorsorge?
Sprechen Sie uns an, wir beraten und unterstützen Sie!